3. Potsdamer Medizinrechtstage vom 23.1.2020

Der freie Wille des Patienten –

rechtliches Wunschdenken oder medizinische Tatsache?

Infos zur Veranstaltung:


Für die Begriffe freier Wille oder Willensfreiheit gibt es – soweit ersichtlich – keine allgemein anerkannte Definition. So wird in der Rechtsprechung unter freien Willen etwas anderes verstanden als in der Medizin. Was unter freiem Willen zu verstehen ist, hängt daher im Medizinrecht davon ab, ob diese Frage aus medizinischer oder rechtlicher Perspektive beantwortet wird. Dabei kann eine solche Antwort mit wesentlichen Folgen für den Patienten verknüft sein. So ist bspw. nur die freie und unbeeinflusste Einwilligung des Patienten geeignet, einen medizinischen Eingriff rechtfertigen. Auch die Patientenverfügung, die zu einer ärztlichen Entscheidung über Leben und Tod führen kann, muss eine Verkörperung der Willensfreiheit des Patienten sein, um Wirksamkeit entfalten zu können.

In der Veranstaltung soll der Frage nachgegangen werden, ob es sich beim „freien Willen“ in der Rechtsprechung tatsächlich nur um eine realitätsferne Fiktion handelt und – wenn ja – welche Auswirkungen diese Fiktion im medizinischen Alltag hat.

Die Vortragsveranstaltung wurde im Rahmen der ärztlichen Fortbildung durch die Landesärztekammer Brandenburg mit 3 Punkten zertifiziert.


Die Vorträge der Veranstaltung vom 23.1.2020 zum Download: