2. Potsdamer Medizinrechtstage vom 22.8.2019

Der medizinische Gutachter im Straf- und Zivilverfahren –

Erfüllungsgehilfe oder Prozessentscheider?

Infos zur Veranstaltung:


Ärztliche Gutachterinnen und Gutachter sollen als unabhängige Sachverständige bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen sein.

Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Strafprozessordnung (StPO) sowie den einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen kann in Deutschland jeder approbierte Arzt verpflichtet werden, ein Sachverständigengutachten vor Gericht zu erstellen. Dabei gerät der Gutachter oftmals zwischen die Fronten der widerstreitenden Interessen der Verfahrensbeteiligten.

In der Veranstaltung soll aus richterlicher, anwaltlicher und ärztlicher Sicht beleuchtet werden, unter welchen Voraussetzungen eine gutachterliche Tätigkeit durchgeführt werden sollte und ob die ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter in der Praxis den Ihnen gestellten Aufgaben gerecht werden. Dabei wird auch zu diskutieren sein, ob und in welchem Umfang den ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern in der Praxis entgegen der gesetzgeberischen Intention oftmals die Verantwortung für eine gerichtliche Entscheidung zugeschrieben wird.

Die Vortragsveranstaltung wurde im Rahmen der ärztlichen Fortbildung durch die Landesärztekammer Brandenburg mit 3 Punkten zertifiziert.


Die Vorträge der Veranstaltung vom 22.8.2019 zum Download: